Organisation
Der Stiftungsrat vertritt die Stiftung nach aussen. Er konstituiert sich selber und besteht zur Zeit aus 5 Mitgliedern, die für eine Amtsdauer von drei Jahren eingesetzt worden sind. Die Kompetenzen des Stiftungsrates und die Regelungen über Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung sind in der Stiftungsurkunde wie auch in den Bestimmungen des Organisationsreglementes festgelegt.
In der Regel finden 4 Sitzungen pro Jahr statt; Beschlüsse sind auch auf dem Zirkularweg möglich. Der Sitz der Stiftung befindet sich am Wohnort des Präsidenten, zur Zeit in der Gemeinde Nusshof BL. Aufsichtsbehörde der Stiftung ist das Amt für Stiftungen und berufliche Vorsorge der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion des Kantons Basel-Landschaft.
Zur Verbesserung der Kommunikation und kürzerer Entscheidungswege existiert auch ein Ausschuss, bestehend aus dem Präsidenten, den Heimleitern und den beiden Delegierten des Stiftungsrates. Diese Sitzungen dienen vor allem der Organisation des Heimbetriebes, den personellen Fragen und der Vorbereitung von Treffen mit der Fachstelle wie z.B. Leistungs- und Finanzcontrolling.
Das nachfolgende Organigramm gibt Aufschluss über die Struktur und Aufgabenverteilung der Stiftungsratsmitglieder: