Organisation
Der Stiftungsrat vertritt die Stiftung nach aussen. Er konstituiert sich selbst und besteht zur Zeit aus 5 Mitgliedern, die für eine Amtsdauer von drei Jahren eingesetzt worden sind. Die Kompetenzen des Stiftungsrates und die Regelungen über Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung sind in der Stiftungsurkunde wie auch in den Bestimmungen des Organisationsreglementes festgelegt.
In der Regel finden 4 Sitzungen pro Jahr statt; Beschlüsse sind auch auf dem Zirkularweg möglich. Der Sitz der Stiftung befindet sich in Langenbruck. Aufsichtsbehörde der Stiftung ist das BSABB, BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel.
Der erweiterte Stiftungsrat schliesst die beiden Institutionsleitenden ein.
Der Stiftungsrat (SR) entscheidet gemäss den Bestimmungen der Stiftungsurkunde und dieses Reglements in allen die Stiftung betreffenden Angelegenheiten, insbesondere auf
- die strategische Ausrichtung der Stiftung
- Finanzen/Investitionen
- übergeordnete Prinzipien der Führung und Kontrolle der Institutionen
Die Kompetenzen des erweiterten Stiftungsrates (ESR) beziehen sich auf
- Die Umsetzung der strategischen Ziele
- Die Behandlung wichtiger Anfragen/Aufgaben/Projekte der Institutionsleitungen, im Speziellen diejenigen personeller oder finanzieller Natur
Das nachfolgende Organigramm gibt Aufschluss über die Struktur und Aufgabenverteilung der Stiftungsratsmitglieder: